Du bringst so viel Wert
zu anderen wie zu dir selbst.

Marcus Tullius Cicero

Unsere Hebammen-Arbeit

Als Hebammen sind wir die medizinischen Fachfrauen für alle Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Wir sehen unsere Aufgaben darin Sie einfühlsam zu begleiten und sowohl Ihre Gesundheit als auch die Ihres Kindes im Blick zu haben. Wir versuchen Sie in Ihren Kräften und Ihrem Selbstvertrauen zu stärken und geben Ihnen Halt wenn Sie ihn brauchen. Bitte nehmen Sie bereits bei positivem Schwangerschaftstest umgehend Kontakt mit einer unserer Hebammen auf, um eine Betreuung zu gewährleisten. Die Betreuungskosten werden von den Krankenkassen übernommen.

Schwangerenvorsorge

Bereits bei Verdacht auf eine Schwangerschaft oder positivem Schwangerschaftstest, können Sie mit einer Hebamme Kontakt aufnehmen. Die Hebamme bestätigt die Schwangerschaft, stellt den Mutterpass aus und händigt bei Bedarf eine Bescheinigung für den/ die ArbeitgeberIn aus. Die empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien können alle ausschließlich bei der Hebamme oder im Wechsel mit der GynäkologIn durchgeführt werden. Während der Schwangerschaft ist die Hebamme die sachverständige Vertrauensperson, die die körperlichen und seelischen Veränderungen beobachtet, erklärt und einordnet.

Die WHO sieht die Vorsorge durch die Hebamme als optimale und risikomindernde Betreuung der gesunden Schwangeren an.

Die Hebammenvorsorge hat folgende Inhalte:

  • Feststellung der Schwangerschaft und Ausstellung des Mutterpasses
  • Ertasten der Lage und Größe des Kindes
  • Auskultation der kindlichen Herztöne (Dopton oder Hörrohr)
  • Blutdruckmessung, Gewichtskontrolle, Blut- und Urinuntersuchung
  • Beobachtung des Allgemeinbefindens
  • Unterstützung bei der Wahl des Geburtsortes
  • Beratung zu allen Fragen, die die neuen Lebenssituation betreffen, z.B. zur Ernährung, Sport, Reisen, Sexualität, vorgeburtliche Diagnostik, ...

Falls erforderlich, veranlasst die Hebamme bei auftretenden Regelwidrigkeiten die Weiterleitung an die mitbetreuende Ärztin oder Arzt.

Beratung/ Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden

Bei allen Fragen rund um die Schwangerschaft können sie ein Beratungstermin bei Ihrer Hebamme vereinbaren.

Sollten beschwerden wie z.B. Übelkeit, Wassereinlagerungen oder vorzeitigen Wehen, etc. auftreten, steht Ihnen auch hier die Hebamme beratend zur Seite.

Im gemeinsamen Gespräch besteht die Möglichkeit über Wünsche, Hoffnungen, Ängste, Unsicherheiten und Erfahrungen einer vorausgegangenen Geburt oder der Zeit danach zu sprechen.

Geburtsvorbereitung

Die Geburtsvorbereitung findet in Frauen- oder Paargruppen, fortlaufenend über mehrere Wochen oder kompakt am Wochenende statt.

Hier werden Übungen zur Entspannung, Atmung und Körperwahrnehmung gemacht und Sie erhalten viele Informationen zu den Themen Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, dem Stillen, dem Leben mit dem Neugeborenem und Eltern sein.

Eine frühzeitige Anmeldung, spätestens in der 12. Schwangerschaftswoche, ist erforderlich. In besonderen Situationen sind Einzelvorbeitungsstunden möglich.
Aufgrund der Corona Krise finden die Geburtsvorbereitungskurse online oder präsenz statt. Immer abhängig von der Entwicklung der Inzidenzwerte und Auflagen vom Gesundheitsamt.

Geburtshilfe

Hebammen leisten sowohl im Krankenhaus, im Geburtshaus als auch Zuhause Geburtshilfe.

Unabhängig vom Geburtsort ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass bei jeder Geburt eine Hebamme dabei sein muss. ÄrztInnen hingegen dürfen ohne Hebammen keine Geburtshilfe leisten. Besteht der Wunsch einer Eins-zu-Eins Betreuung durch die Hebamme, müssen Sie sich möglichst mit positivem Schwangerschaftstest um eine freiberufliche Hebamme kümmern, die Sie im Geburtshaus oder Zuhause betreut.

Die persönliche Begleitung durch die Hebamme stärkt Sie als Frau oder Paar während dem Geburtsvorgang und vermittelt Sicherheit. Sie gibt Hilfestellung und greift ein, falls es der Geburtsverlauf erfordert. Sie beobachtet und überprüft den Zustand von Mutter und Kind. Bei Anzeichen für eine Risikosituation zieht sie ärztliche Hilfe hinzu.
Auch bei einer Fehlgeburt haben Sie Anspruch auf die Begleitung einer Hebamme.

Wochenbettbetreuung

Nach jeder Geburt hat jede Frau, unabhängig vom Geburtsort, vom ersten Tag an bis zu zwölf Wochen Anspruch auf Hebammenbetreuung.

Dies gilt für eine vaginale Geburt, eine Frühgeburt, einen Kaiserschnitt, eine Fehlgeburt und bei einer Totgeburt. 

Bei Ihren regelmäßigen Hausbesuchen fördert die Hebamme das Bonding und den Aufbau einer engen Mutter-/ Eltern-Kind Beziehung. Sie erhalten außerdem Unterstützung beim Stillen und gegebenenfalls Informationen zur Flaschenernährung. Darüber hinaus kontrolliert die Hebamme die Rückbildung und die Wundheilung bei der Mutter. Beim Neugeborenen achtet sie vor allem auf die körperliche Entwicklung, die Abheilung des Nabels und die Gewichtsentwicklung.

Über die ersten zwölf Wochen hinaus können Sie die Hebamme außerdem bei Stillproblemen und weiteren Fragen zu Rate ziehen, bis zum Ende der Stillzeit.

Rückbildung

In der Gruppe werden gezielte Übungen, die schwangerschaftsbedingten körperlichen Veränderungen entgegenwirken, erlernt. Insbesondere die Festigung des Beckenbodens und die Haltungsschulung stehen im Vordergrund. Jede Frau hat somit die Möglichkeit, späteren Beschwerden wie z.B. einer Gebärmuttersenkung wirkungsvoll vorzubeugen (Diese Hebammenleistungen werden alle von der Krankenkasse übernommen).

Stillberatung

Auch wenn die Geburt und die nachfolgenden Hebammenbesuche schon lange zurückliegen, haben Sie Anspruch auf Hilfe und Beratung durch die Hebamme. Sie hilft bei allen Stillproblemen und bei Fragen, die bei der Nahrungsumstellung auftauchen. Manche Hebammenpraxen bieten Stillgruppen und Vorträge von Ernährungsberaterinnen an.

Familienplanung

Hebammen bieten Aufklärung und Beratung über Empfängnis und Verhütung an. Es können ggf. auch Kontakte zum Thema glücklose Schwangerschaft oder unerfüllter Kinderwunsch vermittelt werden.

Familienhebamme

Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation. Diese befähigt sie dazu, Eltern und Familien in belastenden Lebenssituationen zu unterstützen. Sie gehen bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes in die Familien, unterstützen bei der gesundheitlichen Versorgung und leisten dort psychosoziale Unterstützung.