|
Wochenbettbetreuung
Jede Frau hat bis zu acht Wochen nach einer Hausgeburt, einer ambulanten oder stationären Geburt Anspruch auf Hebammenhilfe. Dies gilt für eine normale Geburt, eine Frühgeburt, einen Kaiserschnitt, eine Fehlgeburt und bei einer Totgeburt. Darüber hinaus bei Stillschwierigkeiten bis zum Ende der Stillzeit.
Rückbildung
In der Gruppe werden gezielt Übungen, die schwangerschaftsbedingten körperlichen Veränderungen entgegenwirken, erlernt. Insbesondere die Festigung des Beckenbodens und die Haltungsschulung stehen im Vordergrund. Jede Frau hat somit die Möglichkeit, späteren Beschwerden wie z. B. einer Gebärmuttersenkung wirkungsvoll vorzubeugen (Diese Hebammenleistungen werden alle von der Krankenkasse übernommen).
|